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   OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35872
OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12 (https://dejure.org/2012,35872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.2012 - 10 U 192/12 (https://dejure.org/2012,35872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 2012 - 10 U 192/12 (https://dejure.org/2012,35872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2
    Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Solaranlage installiert und durchs Dach gefallen - Für die Sicherheit bei seiner Arbeit ist allein der Handwerker verantwortlich

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Wer ist zuständig für Unfallschutz bei Dacharbeiten?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschutz bei Dacharbeiten: Nachunternehmer ist für Absturzsicherung allein verantwortlich! (IBR 2013, 215)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 546
  • NJW-RR 2013, 81
  • NZBau 2013, 112
  • BauR 2013, 277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12
    Ihm oblag es im eigenen Interesse, die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so sichern (BGHZ 68, 169, 175; OLG Koblenz VersR 2008, 1263, 1264 unter 5.).
  • OLG Koblenz, 20.12.2007 - 5 U 281/07

    Haftung des Subunternehmers gegenüber dem Bauleiter des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12
    Ihm oblag es im eigenen Interesse, die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so sichern (BGHZ 68, 169, 175; OLG Koblenz VersR 2008, 1263, 1264 unter 5.).
  • OLG Köln, 17.02.2004 - 22 U 145/03

    Verkehrssicherungspflicht des GU gegenüber SubU?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12
    Die Eigenschaft der Beklagten als Generalunternehmerin begründet eben so wenig eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Kläger wie die Erteilung eines Subunternehmerauftrags (s.a. OLG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - 22 U 145/03).
  • OLG Hamm, 21.02.2014 - 11 W 15/14

    Bauherr haftet nicht, wenn ein Handwerker beauftragte Dacharbeiten unzureichend

    Die Gewährleistung der eigenen Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der ausführenden Handwerker, also des Antragstellers und seiner Kollegen (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 81: keine Verantwortlichkeit des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer des Nachunternehmers für Unfallschutz bei Dacharbeiten; NJW-RR 1999, 532, 533).
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