Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichten bei Bauarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2
Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Solaranlage installiert und durchs Dach gefallen - Für die Sicherheit bei seiner Arbeit ist allein der Handwerker verantwortlich
- schluender.info (Kurzinformation)
Wer ist zuständig für Unfallschutz bei Dacharbeiten?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschutz bei Dacharbeiten: Nachunternehmer ist für Absturzsicherung allein verantwortlich! (IBR 2013, 215)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 03.07.2012 - 3 O 164/11
- LG Gießen, 08.07.2012 - 3 O 164/11
- OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 546
- NJW-RR 2013, 81
- NZBau 2013, 112
- BauR 2013, 277
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12
Ihm oblag es im eigenen Interesse, die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so sichern (BGHZ 68, 169, 175; OLG Koblenz VersR 2008, 1263, 1264 unter 5.). - OLG Koblenz, 20.12.2007 - 5 U 281/07
Haftung des Subunternehmers gegenüber dem Bauleiter des Auftraggebers
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12
Ihm oblag es im eigenen Interesse, die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so sichern (BGHZ 68, 169, 175; OLG Koblenz VersR 2008, 1263, 1264 unter 5.). - OLG Köln, 17.02.2004 - 22 U 145/03
Verkehrssicherungspflicht des GU gegenüber SubU?
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 10 U 192/12
Die Eigenschaft der Beklagten als Generalunternehmerin begründet eben so wenig eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Kläger wie die Erteilung eines Subunternehmerauftrags (s.a. OLG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - 22 U 145/03).
- OLG Hamm, 21.02.2014 - 11 W 15/14
Bauherr haftet nicht, wenn ein Handwerker beauftragte Dacharbeiten unzureichend …
Die Gewährleistung der eigenen Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der ausführenden Handwerker, also des Antragstellers und seiner Kollegen (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 81: keine Verantwortlichkeit des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer des Nachunternehmers für Unfallschutz bei Dacharbeiten; NJW-RR 1999, 532, 533).